Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die unabhängig von der Einkommensteuer zu betrachten ist. Sie ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Bemessungsgrundlage ist der Erlös, den ein Unternehmer für seine Leistungen im Inland erzielt.
Grundsätzlich sind die Leistungen, die Tagespflegepersonen erbringen, von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung für diese Steuerbefreiung ist jedoch, dass die Tagespflegeperson entweder eine Pflegeerlaubnis besitzt, oder vom Jugendamt nach § 24 Abs. 5 SGB VIII vermittelt werden kann.
Solche Tagespflegepersonen müssen also keine Umsatzsteuererklärungen oder Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Dies bedeutet für diese Tagespflegepersonen auch, dass sie in Rechnungen und Verträgen Umsatzsteuer nicht gesondert ausweisen dürfen. Umgekehrt können sie auch die Umsatzsteuer, die Ihnen von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wird, nicht von ihrer Umsatzsteuer abziehen.
Lediglich diejenigen Tagespflegepersonen, die zwar Kinder betreuen, jedoch keine Pflegeerlaubnis des Jugendamts haben und auch nicht von diesem vermittelt werden, erbringen umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Dies dürfte jedoch nur eine sehr kleine Gruppe von Tagespflegepersonen sein.
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http://www.tagespflege-vierheller.de