Streit über Tagesmütter-Steuer
23.06.2007
Entscheidung über Steinbrücks Plan nach Protesten aus Familienministerium verschoben - Eigentlich hatte alles ganz harmonisch begonnen: Die Finanzbehörden der Länder wollten die steuerlichen Unterschiede zwischen privat vermittelten und vom Jugendamt beauftragten Tagesmüttem aufheben. Eine Arbeitsgruppe aus Finanzexperten von Bund und Ländern handelte eine entsprechende Neuregelung aus, die Bundesminister Peer Steinbrück (SPD) im Mai präsentierte. Danach sollten die rund 30 000 öffentlich vermittelten Tagesmütter und -väter von Januar 2008 an ebenso Steuern zahlen wie ihre Kollegen aus der Privatwirtschaft. So weit, so gut.
Von der Leyen protestiert
Doch dann brach der Protest der Familienpolitiker los. Steinbrücks Pläne seien „der falsche Weg", heißt es aus dem Ministerium Ursula von der Leyens (CDU). Sie torpedierten den geplanten Ausbau, fürchten die Kritiker. Die Familienministerin schlug vor, auf Besteuerung bis 2013 zu verzichten - verbunden mit dem Hinweis, dass man um das Betreuungsangebot für unter Dreijährige auszuweiten, auch neue Tagesmütter gewinnen müsse.
Ihr Widerstand hat inzwischen wiederum die Finanzminister der Länder erreicht. In ihrer Konferenz am Donnerstagabend sahen sie sich außerstande, die geplante Neuregelung zu beschließen. In einer Arbeitsgruppe wollen sie gemeinsam mit ihren Kollegen aus den Sozialministerien nochmals über die Pläne beraten - und genau untersuchen, welche Konsequenzen die neue Steuerpflicht für die Betroffenen hat.
Knackpunkt der neuen Regel ist nach Ansicht der Experten nicht die Steuerlast, sondern die sich daraus ergebenden Sozialabgaben. Die Steuerlast fällt wegen der auf 300 Euro angehobenen Betriebskostenpauschale kaum ins Gewicht. Nach Schätzungen des Bundesverbands für Kinderbetreuung in Tagespflege erhalten die Tagesmütter derzeit je nach Kommune zwischen 1,70 und 2 Euro pro Stunde und Kind. Bei acht Stunden am Tag sind das 310 bis 370 Euro im Monat. Damit müssten sie maximal 70 Euro versteuern. Mit der Steuerpflicht fallen allerdings auch Sozialversicherungsbeiträge an. Die Tagesmütter können unter Umständen nicht mehr familienversichert bleiben, müssen als Selbstständige den vollen Rentenbeitrag allein bezahlen - alles in allem eine Belastung von mehreren hundert Euro.
„Dafür ist der Verdienst zu niedrig", sagte Klaus-Dieter Zülke, Geschäftsführer des Tagespflegeverbands der FR. „Wir fordern seit Jahren, dass die Tagespflege sozialversicherungspflichtig wird, dann müssen aber die Stundenlöhne entsprechend angepasst werden." Da die Neuregelung das nicht vorsehe, werde die ohnehin schon unterbezahlte Tagespflege noch unattraktiver. „Viele Fachkräfte werden unter den Bedingungen nicht mehr arbeiten", prophezeite Zülke.
Raus aus der Diskussion
Führende Familienpolitiker beurteilen das ähnlich und sind froh über den Rückzug der Länder-Finanzminister. Johannes Singhammer, familiehpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, nannte deren Entschluss, das Thema zu vertagen, ein „richtiges Signal". „Solange wir händeringend nach qualifizierten Tagesmüttern suchen, ist eine solche öffentliche Diskussion um deren Besteuerung ungeeignet", sagte Singhammer der FR. Sie verunsichere die Menschen, die über eine Arbeit in der Tagespflege nachdenken.
Die SPD-Familienexpertin Nicolette Kressl wertete die zweite Beratungsrunde als Chance, „über Wert und Qualifikation von Tagesmüttern und -vätern nachzudenken". Im Gespräch mit der FR bezweifelte Kressl allerdings, dass die Tagesmütter durch die geplante Neuregelung allzu negativ getroffen würden. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende wies in diesem Zusammenhang daraufhin, dass es auch bei der Sozialversicherung von Tagesmüttern Freibeträge gebe.
Privat vermittelte Tagesmütter müssen schon jetzt ihr Honorar als Selbstständige versteuern - falls es über einer Pauschale von 245,52 Euro pro Kind liegt.
Die Beihilfen für Tagesmütter, vom Jugendamt vermittelt werden und maximal fünf Kinder betreuen, waren bisher steuerfrei. Sie sollen künftig ebenfalls voll besteuert werden. Dafür soll die Pauschale für Betriebskosten auf 300 Euro angehoben werden.
Quelle: 06/23/07, Frankfurter Rundschau / N. Erb
Streit ueber Tagesmuetter-Steuer [0.03 MB ]