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Aktionsprogramm Kindertagespflege

01.04.2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 16. Dezember 2008 trat das Kinderförderungsgesetz in Kraft: unser gemeinsames Ziel ist ein bedarfsgerechtes, vielfältiges Betreuungsangebot auch schon für die unter Dreijährigen. Dabei spielt die Kindertagespflege eine entscheidende Rolle: 30 Prozent der neuen Plätze sollen in diesem Bereich geschaffen werden.

Sie, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, sind der zentrale Akteur, wenn es darum geht, neue Tagesmütter für die unter Dreijährigen zu gewinnen, sie zu qualifizieren und letztendlich an die Eltern weiter zu vermitteln. Sie kennen zum einen die Bedarfe und zum anderen sind nur Sie in der Lage festzustellen, ob eine Person für die Tätigkeit einer Tagesmutter geeignet ist. Sie sind deshalb auch unser Ansprechpartner und potentieller Zuwendungsempfänger für das Aktionsprogramm Kindertagespflege.

Die erste Säule des Aktionsprogramms ist im Oktober des vergangenen Jahres gestartet. Ziel ist es den Auf- und Ausbau von Kindertagespflegestrukturen zu unterstützen. Bundesweit sollen 200 Modellstandorte gefördert werden. Modellstandorte müssen nicht zwangsläufig in solchen Kommunen angesiedelt sein, die alle Fragen rund um die Kindertagespflege bereits perfekt gelöst haben. Im Gegenteil: gefragt sind Konzepte gerade solcher Kommunen, die noch einen hohen Bedarf an Tagespflegepersonen und Interesse an einer Weiterentwicklung der Kindertagespflege haben. Im Rahmen des derzeitigen Antragsverfahrens konnten bisher ca. 155 Modellstandorte identifiziert werden.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend startet ab dem 15. April 2009 eine zweite Interessenbekundungsrunde für das Aktionsprogramm Kindertagespflege, mit der weitere Modellstandorte zur Förderung ausgewählt werden sollen.

Die Auswahl der Modellstandorte erfolgt u.a. auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Länderkontingente. Nach der Auswertung der aktuellen lnteressenbekundungen ist der zur Verfügung stehende Landesplafond in einigen Bundesländern (siehe beigefügte Übersichtstabelle) derzeit ausgeschöpft. Dennoch können sich alle Bundesländer an der zweiten Interessenbekundungsrunde erneut beteiligen. So ist vorgesehen, dass von einzelnen Bundesländern möglicherweise nicht ausgeschöpfte Plätze in einem Rankingverfahren unter den verbleibenden Antragstellern der zweiten Runde unter Berücksichtigung der Zielgebiete vergeben werden.

Für Rückfragen zum Antragsverfahren steht Ihnen die "Servicestelle Aktionsprogramm Kindertagespflege" jederzeit gerne zur Verfügung und wir möchten Sie ausdrücklich bitten, das Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen. Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:

Inhaltliche Fragen:

030 - 25 29 40 70 (Büro Stiftung SPI)

Finanztechnische, formale und datenbankbezogene Fragen:

030 - 284 09 230 (Büro gsub)

E-Mail: kindertagespflege@esf-regiesteIle.eu

Weitere nützliche Hinweise und Unterlagen finden Sie auf unserer Homepage www.esf-regiestelle.eu.

 

Aktionsprogramm Kindertagespflege [0.39 MB ]

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