Bund erweitert die Finanzierungsmöglichkeiten innerhalb der 2. Säule des Aktionsprogramms Kindertagespflege
29.06.2010
Seit dem 01.Juni 2010 gelten erweiterte Förderbedingungen bei der Beantragung von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege. Bis vor Kurzem war eine Kofinanzierung durch die Agentur für Arbeit vor Ort zwingend notwendig, um Gelder über die ESF-Regiestelle zu beantragen. Dies wurde nun verändert.
Wenn eine Kofinanzierung durch die Agentur für Arbeit vor Ort nachweislich nicht möglich ist, kann die Kofinanzierung nun auch anderweitig erfolgen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Bildungsträger oder die Maßnahme die Voraussetzungen für eine Förderung nach § 46 SGB III bzw. § 77 SGB III nicht erfüllt. Dies ist zum Beispiel gegeben, wenn der Bildungsträger keine AZWV-Zertifizierung vorweisen kann (§ 77 SGB III) und der Kurs einen Zeitraum von 8 Wochen überschreitet (§ 46 SGB III).
Weitere Neuerungen des Finanzierungsverfahrens sind die Möglichkeit einer fortlaufenden Antragsstellung ohne Fristen und die Tatsache, dass nun auch an Standorten Qualifizierungsmaßnahmen finanziert werden können, an denen bereits 160 UE und mehr vorgesehen sind.
Das Gütesiegel Kindertagespflege wird für eine Beteiligung an Säule 2 des Aktionsprogramms weiterhin vorausgesetzt.
Am 13.Juli 2010 wird um 10.00 Uhr in Frankfurt am Main eine Informationsveranstaltung des Bundesministeriums zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms stattfinden. Diese Veranstaltung richtet sich an die zuständigen Fachkräfte der öffentlichen Jugendhilfeträger. Bitte melden Sie sich zu dieser Veranstaltung per E-Mail (kindertagespflege@esf-regiestelle.eu) an.
Falls Sie sich über die Neuerungen informieren möchten, können Sie sich die Informationen auf den Seiten der ESF-Regiestelle durchlesen oder die finanzielle Beratung der ESF-Regiestelle wahrnehmen.
Für alle Fragen zur Beantragung des Gütesiegels können Sie sich gerne an uns wenden.
(Frau Schulz 06181/400433 oder info@hktb.de)